Unsere Mietbedingungen
- Mit Ihrer schriftlichen
oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie der Ferienhaus Uslar GmbH den
Abschluß eines Mietvertrages an (Buchung). Der Mietvertrag kommt zustande,
wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.
- Der Feriengast verpflichtet
sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Preislisten und Mietbedingungen
und der Hausordnung des Feriendorfes.
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung
ist unverzüglich eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises, mindestens
jedoch € 100,00 an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn.
Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist
zur Zahlung von 10 Tagen ab Datum unseres Schreibens zu setzen und zu erklären,
daß wir danach die Erfüllung des Vertages durch Sie ablehnen und
unsererseits vom Mietvertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des
Verzuges haften Sie für unseren hierdurch entstanden Schaden, sofern
eine Ersatzvermietung uns nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte.
Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß
Ziffern 7 + 8 entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt.
- Das Mietverhältnis
umfaßt die Nutzung des Mietobjekts nebst Einrichtung sowie die Nutzung
des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.
- Die Wohneinheiten dürfen
nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder
als volle Personen zu zählen sind. Bei Überbelegung hat die Ferienhaus
Uslar GmbH das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen
Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die
veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung
und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf
vorheriger Zustimmung der Ferienhaus GmbH.
- Die angegebenen Mietpreise
sind – wenn in den Preislisten nicht anders beschrieben – Wochenpreise pro
Wohneinheit. Die Mietzeit schließt die Nutzung am An- und Abreisetag
zu den in den Preislisten angegebenen Zeiten ein. Nebenkosten lt. Preisliste
(Strom, Heizung, usw. ) sind neben der Miete gesondert im Feriendorf vom Mieter
zu zahlen und werden nach den vom Mieter verbrauchten Einheiten abgerechnet.
Die Einheitspreise bestimmen sich nach der von der Feriendorfverwaltung und
den Hauseigentümern herausgegebenen Preisliste. Mietpreise und die Nebenkosten
sind freibleibend.
- Der Mieter kann vom Mietvertrag
schriftlich zurücktreten. Für diesen Fall hat die Ferienhaus Uslar
GmbH Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für Aufwendungen und
entgangenen Gewinn. Die Ferienhaus Uslar GmbH kann anstelle einer konkret
berechneten Entschädigung auch eine pauschalierte Entschädigung
(Rücktrittsgebühr) verlangen. Diese beträgt in Prozent vom
Gesamtpreis je Wohneinheit: bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10 %, mindestens
€ 25,00; bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 25 % und ab dem 29. Tag vor Reisebeginn
80 %, es sei denn, daß kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
- Reist der Mieter ohne
vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die
vereinbarte Mietzeit zu zahlen, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen,
soweit das Mietobjekt nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird.
Dies gilt nicht, wenn eine Vermietung schuldhaft unterlassen wird. Die Ferienhaus
Uslar GmbH ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des
Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt,
daß er nicht anreist.
- Bei Terminbuchungen oder
Ersatzvermietungen werden den Mietern Buchungsgebühren in Höhe von
€ 15,00 zusätzlich zu Ziffer 7 + 8 berechnet.
- Der Mieter hat das Mietobjekt
pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, daß auch seine
Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten.
Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete
– unverzüglich der Verwaltung des Feriendorfes anzuzeigen. Der Mieter
haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus
anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme des Mietobjektes
ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden
zu überprüfen, und diese sind unverzüglich schriftlich der
Mietobjektverwaltung anzuzeigen.
- Die Ferienhaus Uslar
GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihren Prospekten,
nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie
keinen Einfluß hat. Die Ferienhaus Uslar GmbH haftet für die ordnungsgemäße
Erbringung ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung
ist dabei bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf den dreifachen
Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
- Im übrigen gelten
die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Ferienhaus Uslar GmbH haftet nicht
für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Freizeitaktivitäten,
die anläßlich der Nutzung der Feriendorfanlage entstehen, sofern
diese nicht Kataloginhalt sind.
- Etwaige Ansprüche
gegen die Ferienhaus Uslar GmbH sind binnen eines Monats nach Beendigung des
Mietvertrages schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb
von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.
- Die abgebildeten Haustypen
sind Beispiele. Grundriß- und Ausstattungsvarianten sind möglich.
Mit Erscheinen dieser Preisliste/dieses Kataloges haben alle vorherigen ihre
Gültigkeit verloren.
- Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist der Sitz der Ferienhaus GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
- Sofern eine Bestimmung
unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen
bedürfen der Schriftform.
Sitz der Gesellschaft: 37170
Uslar • Eingetragen: Amtsgericht Northeim HRB 1269
Geschäftsführerin:
Ursula Even • Beirat: Rolf Pahl • Frank Schonlau • Heinrich Bunzendahl